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Gerichtsurteile

Sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen nötig, um Kinder zu schützen und Täter besser aufzuspüren

Bundesregierung hat nun keine Ausrede mehr.

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil zur deutschen Regelung von Mindestspeicherfristen für Verkehrs- und Standortdaten bestätigt, dass eine befristete Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zulässig ist. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz:

„Mit dem EuGH-Urteil ist klar: Eine befristete Speicherung von IP-Adressen zur besseren Aufklärung und Verfolgung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist zulässig. Die Bundesregierung hat nun keine Ausrede mehr. Jahrelang haben sich SPD, Grüne und FDP hinter dem ausstehenden Urteil verschanzt. Sie haben so tausende ungeklärte Missbrauchsfälle in Kauf genommen. Das muss mit dem heutigen Tag ein Ende haben.

Frau Faeser und Herr Buschmann müssen jetzt ihren Streit beenden und umgehend für eine sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch sorgen. Um Kinderschänder aufzuspüren und Pädophilenringe auffliegen zu lassen, haben Ermittler vielfach nur eine IP-Adresse als Spur. Ohne Speicherpflicht sind die digitalen Beweise vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. In den vergangenen fünf Jahren war das bei mehr als 19.000 Hinweisen der Fall. Das ist ein unerträglicher Zustand. Der Kinderschutz muss hier jetzt endlich Vorrang vor dem Datenschutz haben.“

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