Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute Verfassungsbeschwerden zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) zurückgewiesen und damit dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz in seiner seit 2017 geltenden beschränkten Anwendung festgestellt. Dazu erklärt Julia Klöckner, wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu CETA ist zu begrüßen und setzt die Bundesregierung unter Zugzwang: Das Handelsabkommen muss jetzt schnell ratifiziert werden. Die aktuelle Russland-Ukraine-Krise mit ihren massiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf Deutschland, Europa und die Welt zeigt, dass wir mehr denn je eine Stärkung der transatlantischen Wirtschaftspartnerschaft brauchen.
Die Unionsfraktion wird noch in dieser Woche einen Gesetzentwurf einbringen, um CETA rasch zu ratifizieren. Die Ampel hat die Entscheidung über CETA mit Verweis auf das ausstehende Urteil im Koalitionsvertrag vertagt, jetzt ist ein rasches Bekenntnis gefragt.
Durch CETA werden etwa 98 Prozent der Zölle zwischen der Europäischen Union und Kanada abgebaut und dadurch neue Absatzmöglichkeiten für Waren und Dienstleistungen auf beiden Seiten des Atlantiks geschaffen. Nach Angaben der EU-Kommission werden europäische Unternehmen infolge des Zollabbaus jährlich rund 590 Millionen Euro einsparen können. Zudem erhalten sie einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Das bilaterale Handelsvolumen bei Waren und Dienstleistungen wird nach Schätzung der EU-Kommission europaweit um rund 23 Prozent steigen. CETA bekräftigt dabei soziale und ökologische Standards und schützt europäische und kanadische Besonderheiten. Als modernes Abkommen bietet CETA die große Chance, der fortschreitenden Globalisierung faire und gute Regeln zu setzen und diese aktiv mitzugestalten.
Bereits 15 EU-Mitgliedstaaten haben das Abkommen ratifiziert. Jetzt muss auch Deutschland handeln und CETA schnell ratifizieren.“