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Gesundheit

Keine Bömskes zum Antibiotikum?

Paderborn/Münster. Keine Bömskes mehr, keine Taschentücher, keine Creme-Pröbchen? Kleine Geschenke aus der Apotheke sind unzulässig, zumindest wenn ein Patient ein Arzneimittel „auf Rezept“ bekommt. So hat der Bundesgerichtshof jüngst entschieden. „Das ist richtig so“, sagt Dr. Manfred Kesselmeier, Apotheker in Paderborn und Vorsitzender der Bezirksgruppe Paderborn des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL). Dr. Manfred Kesselmeier begrüßt, dass die Karlsruher Richter mit ihrer Entscheidung die Bedeutung der Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel bestätigt haben. Dennoch: Die Apotheker in Westfalen-Lippe sehen genau diese Festpreise für Medikamente derzeit in Gefahr – und fürchten deshalb um den Patientenschutz.

Übrigens …
… fordert auch der Verband der Privaten Krankenversicherung PKV, die Preisbindung zu erhalten – aus Sorge vor Kostensteigerungen.
… werden die Rabatte, die der ausländische Versandhandel einzelnen Nutzern gewährt, aus den Beiträgen der GKV-Versicherten finanziert. Das widerspricht dem Solidaritätsprinzip.
… leisten nur die gemeinwohlorientierten Vor-Ort-Apotheken, nicht der Versandhandel Nacht- und Notdienste.

Bisher müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland überall gleich viel kosten. Die Preisbindung verhindert, dass sich die Apotheken einen ruinösen Preiskampf liefern und damit die flächendeckende Versorgung mit Medikamenten durch Vor-Ort-Apotheken gefährdet wird. Zudem soll kein Patient Angst haben müssen, übervorteilt zu werden oder nach der billigsten Apotheke suchen zu müssen, obwohl er sich krank fühlt. Diese Festpreisbindung aber könnte komplett kippen, fürchten die Apotheker in Westfalen-Lippe. „Dann besteht die Gefahr, dass Preise auf dem Markt nach Angebot und Nachfrage frei kalkuliert werden. Lieferengpässe zum Beispiel könnten für Versicherte teuer werden“, warnt Dr. Klaus Michels, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe.

Auslöser für die Befürchtungen ist der Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“, den das Bundesgesundheitsministerium nun vorgelegt hat. Eigentlich ist es Ziel der Reform, die Preisbindung zu sichern. Denn seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016 sind ausländische Versender nicht mehr daran gebunden. Und auch die Europäische Kommission hält das deutsche System der Arzneimittelpreise für unzulässig.

Der Apothekerverband Westfalen-Lippe sieht in dem Referentenentwurf die Gefahr, dass dieser keine rechtssichere Lösung bringt. Jedenfalls gelten die Festpreise , wenn der Entwurf so umgesetzt wird, nur noch für gesetzlich versicherte Patienten, nicht mehr für Privatversicherte und Selbstzahler. Damit ist nach Einschätzung der Apotheker absehbar, dass die Preisbindung über kurz oder lang komplett aufgegeben wird. „Wir erwarten vom Gesetzgeber eine verlässliche und rechtlich wirksame Lösung, die die sichere Versorgung der Patienten zu gleichen Preisen gewährleistet“, so Dr. Klaus Michels.

„Dass der Preis für ein lebenswichtiges Gut dem freien Spiel der Marktkräfte überlassen wird“, hält Apotheker Dr. Manfred Kesselmeier „für hochriskant“.

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