vzbv mahnt erfolgreich ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Verbraucherrechte von deutschen Nutzern der Foto- und Video-Plattform Instagram gestärkt. Mit einer Abmahnung wurden 18 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen sowie ein unvollständiges Impressum bemängelt. Das kalifornische Unternehmen zeigte sich einsichtig und gab die geforderte Unterlassungserklärung ab. Instagram muss sein Angebot bis zum Jahresende überarbeiten.
“Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen, müssen sich an deutsche Gesetze halten. Diese Selbstverständlichkeit scheint manchen global agierenden Unternehmen nicht bewusst zu sein”, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv.