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Politik&Gesellschaft

Appell der Feuerwehrkräfte: Die 60 muss bleiben!

Für den Erhalt der Altersgrenze von 60 Jahren in den Berufsfeuerwehren setzten sich komba gewerkschaft nrw und ver.di am Dienstag (28.03.) vor dem Landtag in Düsseldorf ein. Sie überreichten dazu tausende Unterstützungsunterschriften von Feuerwehrkräften aus NRW an die Politik.

Zwei Feuerwehrmaenner

Köln. Die Unterschriften nahm Landtagspräsident André Kuper entgegen. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen von CDU, SPD und FDP waren der Einladung zur Übergabe gefolgt. „Wir appellieren heute noch einmal eindringlich an die Politik: Die 60 muss bleiben.

Feuerwehrbeamtinnen und -beamte sollen auch künftig die Möglichkeit erhalten, mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand zu gehen. Dies ist vor dem Hintergrund des körperlich und psychisch anstrengenden Einsatzdienstes absolut erforderlich. Diese Jahre hinterlassen deutliche Spuren“ bekräftigte Valentino Tagliafierro, Vorsitzender des Fachbereiches Feuerwehr- und Rettungsdienst der komba gewerkschaft nrw, die gewerkschaftliche Forderung nach Erhalt der bisherigen Altersgrenze.

Auch die hohen gesundheitlichen Anforderungen an die Feuerwehrkräfte sind ein Argument für die Altersgrenze. Die Feuerwehrbeamtinnen und -beamten müssen beispielsweise die Voraussetzungen für die Atemschutztauglichkeit erfüllen, um den Einsatzdienst zu absolvieren. Dies wird mit zunehmenden Alter jedoch schwieriger. Hinzu kommt, dass die feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamte durch die längere wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden bereits mit 60 Jahren eine deutlich höhere Lebensarbeitszeit leisten.

Eine gerichtliche Entscheidung macht eine Neuregelung der Altersgrenze im § 116 des Landesbeamtengesetzes NRW erforderlich. „Wir schlagen vor, dass Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand treten, wenn sie insgesamt sieben Jahre Einsatzdienst geleistet haben. Zum Einsatzdienst gehören die Bereiche Brandschutz, technische Hilfeleistung, Katastrophenschutz, Leitstellen (nach §28 des Brandschutzgesetzes) sowie der Rettungsdienst, sofern er von der Feuerwehr ausgeführt wird“, erläutert Tagliafierro. Der Vorschlag orientiert sich an bestehenden gesetzlichen Regelungen.

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