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Politik&Gesellschaft

Halbjahresbilanz kommunaler Bürgerbegehren in NRW 2020 veröffentlicht

Trotz der Corona-Pandemie und damit verbundener Einschränkungen für Bürgerinitiativen bleibt die Zahl der Bürgerbegehren in NRW auf einem konstant hohen Niveau. Das geht aus der heute (28.7.) von Mehr Demokratie veröffentlichten Bürgerbegehrensbilanz für die erste Jahreshälfte 2020 hervor. Insgesamt 24 Bürgerbegehren wurden neu eingeleitet und 8 Verfahren abgeschlossen. Mit jeweils nur einem Bürgerentscheid und einem Ratsbürgerentscheid wurden die Bürger jedoch wesentlich seltener als noch im Vorjahr zum Abstimmen an die Wahlurne gerufen. Mit Blick auf thematische Schwerpunkte hat sich der Trend zu Fahrrad-Bürgerbegehren aus dem Vorjahr mit vier neuen Verfahren fortgesetzt. Rathäuser und Marktplätze, die im vergangenen Jahr häufig Gegenstand direktdemokratischer Verfahren waren, spielten im ersten Halbjahr 2020 hingegen keine Rolle.

Mit Marl, Bonn, Rheinbach und Detmold sind in gleich vier nordrhein-westfälischen Städten im ersten Halbjahr 2020 Bürgerbegehren für eine bessere Fahrrad-Infrastruktur, sogenannte Radentscheide, auf den Weg gebracht worden. Während die Verfahren in Bonn, Rheinbach und Detmold noch laufen, ist der Radentscheid in Marl bereits erfolgreich abgeschlossen. Nachdem die Initiative die erforderliche Zahl an Unterschriften erbracht hatte, übernahm der Stadtrat die Forderungen des Bürgerbegehrens. „Bürgerbegehren für bessere und sichere Radwege stellen nicht erst seit diesem Jahr einen Trend in NRW dar. Es zeigt sich, Bürgerinnen und Bürger möchten bei der Ausgestaltung Ihrer unmittelbaren Lebensräume vor Ort – auch hinsichtlich der Auswirkungen auf Klima und Lebensqualität – mitwirken. Mit Bürgerbegehren scheinen sie dafür ein geeignetes Mittel gefunden zu haben“, so Jörg Eichenauer, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie.

Der Ausbruch der Corona-Pandemie hatte auch Auswirkungen auf die Praxis kommunaler Bürgerbegehren in NRW. So galten ab Mitte März über mehrere Monate hinweg insbesondere Einschränkungen für Informationsveranstaltungen sowie Unterschriftensammlungen. Zahlreiche Bürgerinitiativen sahen sich während dieser Zeit nicht in der Lage, eingeleitete Bürgerbegehren fortzuführen oder neue Verfahren zu beginnen. Problematisch war diese Zeit der Corona-bedingten Einschränkungen besonders für Bürgerbegehren, die sich gegen Ratsbeschlüsse wandten. Für diese gilt eine dreimonatige Frist für die Unterschriftensammlung. Initiativen aus Nettetal, Minden und Oberhausen scheiterten an dieser Regelung. Mehr Demokratie hatte sich zuvor mehrfach vergeblich für eine Aussetzung der Frist eingesetzt.

Mit gleich vier Verfahren besonders häufig in der Bürgerbegehrens-Statistik vertreten war die Gemeinde Schermbeck im Nordwesten Nordrhein-Westfalens. Bei allen vier Verfahren stand das Thema Schulbildung im Vordergrund. So wurde zunächst ein Bürgerbegehren für den Erhalt einer Grundschule eingeleitet. Als Reaktion darauf initiierte eine weitere Initiative ein Bürgerbegehren für den Neubau eines Bildungszentrums mit vereinter Grundschule. In Absprache mit der Initiative entschied sich der Rat schließlich dazu, einen Ratsbürgerentscheid zu der Frage nach einem Neubau des Bildungszentrums durchzuführen. Ein viertes, noch laufendes Bürgerbegehren fordert eine bessere Ausstattung der örtlichen Schulen, insbesondere mit Blick auf das Thema Digitalisierung.

Seit der Einführung von Bürgerbegehren in NRW im Jahr 1994 gab es bis Juni 2020 insgesamt 878 Verfahren. Damit belegt NRW im Bundesländervergleich weiterhin den zweiten Platz. Nur in Bayern fanden bisher mehr Verfahren statt. Von den insgesamt 878 Bürgerbegehren in NRW führten 272 zu einem Bürgerentscheid. Außerdem wurden 30 Ratsbürgerentscheide abgehalten. Insgesamt 287 Bürgerbegehren wurden für unzulässig erklärt, was einem Anteil von rund 33 Prozent entspricht.

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