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Senioren

Einsicht in die Pflegedokumentation

Bonn. Wie oft wurde meine Mutter letzte Woche im Pflegeheim geduscht? Wurden wirklich die richtigen Tabletten und die verordnete Flüssigkeitsmenge verabreicht? Gab es Abweichungen im Pflegealltag?

Bewohner in Pflegeheimen und ihre Angehörigen haben nicht selten Fragen an die Qualität der Pflege. Wer sich nicht allein auf die Auskunft der Pflegekräfte verlassen will, sollte sich die Pflegedokumentation anschauen, die mit einer Patientenakte vergleichbar ist.

In ihr wird das Pflegeziel und der Pflegeplan festgelegt und der Pflegeverlauf im Einzelnen beschrieben. Die Pflegedokumentation ist sowohl für die offiziellen Qualitätsprüfungen wichtig, als auch bei der Aufdeckung von Pflegefehlern und Pflegemängeln, die möglicherweise zu einer Haftung des Betreibers führen können, hilfreich.

Selbstverständlich hat jeder zu Pflegende das Recht diese Akte einzusehen – auf Wunsch auch regelmäßig. In vielen Fällen sind Heimbewohner aber so schwach, dass sie selbst eine solche Einsichtnahme nicht mehr veranlassen können. Dann dürfen Angehörige, Freunde oder Betreuer diese Aufgabe wahrnehmen – auch über den Tod des Betroffenen hinaus. Voraussetzung ist, dass sie über eine Vollmacht verfügen, die sich ausdrücklich auf die gesundheitliche Sorge erstreckt.

Einsichtnahme bedeutet wörtlich, dass man das Dokument dort, wo es aufbewahrt wird, einsehen kann. Um den Inhalt zu verstehen, möchten die meisten Menschen aber eine Kopie der Dokumentation, um sie zu Hause in Ruhe zu studieren. Nach Auffassung des BIVA-Pflegeschutzbundes und einiger Landesheimgesetze umfasst das Recht auf Einsichtnahme auch das Recht, Kopien zu machen. Die Kosten dafür werden in der Regel von dem getragen, der die Auskunft verlangt. Grundsätzlich empfiehlt der BIVA-Pflegeschutzbund, von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen, um sich von der tatsächlich erfolgten Pflege ein objektives Bild zu verschaffen und mögliche Unsicherheiten auszuräumen.

Der BIVA-Pflegeschutzbund bietet weitere Informationen in seiner Broschüre "Einsichtnahme in die Pflegedokumentation – Die Pflegedokumentation – (k)ein Geheimpapier? Wer darf Einblick nehmen?" Die Broschüre steht als kostenfreier Download zur Verfügung oder kann als Druckversion gegen eine Produktions- und Portopauschale unter www.biva.de/publikationen bestellt werden.

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