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BIVA-Pflegeschutzbund rät: Pflegeheim-Entgelterhöhungen prüfen lassen!

Senior schaut zum Fenster.

Bonn. Auf Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner kommen derzeit drastische Kostenerhöhungen zu. Die monatlichen Erhöhungen, die der Beratung des BIVA-Pflegeschutzbundes vorliegen, betragen mehrere Hundert Euro und in Einzelfällen mehr als 1.000 Euro. Allerdings sind viele diese Erhöhungsschreiben fehlerhaft und damit unwirksam. „Betroffene sollten immer unter Vorbehalt zahlen und ihre Erhöhung prüfen lassen“, rät Markus Sutorius, Jurist beim BIVA-Pflegeschutzbund.

Die Rechtsberatung des BIVA-Pflegeschutzbundes verzeichnet in den letzten Wochen einen starken Anstieg von Anfragen zu Entgelterhöhungen im Pflegeheim. Der Eigenanteil an den Pflegekosten erhöhte sich bereits in den letzten Jahren kontinuierlich, aber derzeit sind die Kostensteigerungen aufgrund der Ukrainekrise und der Tariflohnbindung exorbitant.

Die durchschnittliche monatliche Erhöhung hat sich im Vergleich zum Vorjahr in etwa verdoppelt: von 200 bis 300 Euro auf ungefähr 600 Euro und in Einzelfällen sogar auf über 1.000 Euro. Immer mehr Pflegeheimbewohner:innen werden dadurch zu Sozialhilfeempfängern.

Die gute Nachricht: Mehr als 80 Prozent der Entgelterhöhungsverlangen, die dem BIVA-Pflegeschutzbund aktuell vorgelegt werden, sind fehlerhaft und damit unwirksam. Ist das der Fall, kann die BIVA als qualifizierter Verbraucherschutzverein mithilfe des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) dagegen vorgehen, ohne dass Betroffene selbst aktiv werden müssen. Denn: Einrichtungen müssen rechtliche Vorgaben einhalten, damit eine Entgelterhöhung wirksam ist. So muss beispielsweise das Ankündigungsschreiben eine ausreichende Begründung für die Erhöhung, die Angabe des Umlageschlüssels und die Gegenüberstellung der alten und neuen Kosten enthalten – ähnlich wie bei Mieterhöhungen. Diese Vorgaben sind im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt.

Daher unser Tipp für Betroffene: Zahlen Sie erhöhte Beiträge nur unter Vorbehalt und lassen Sie das Erhöhungsschreiben vom BIVA-Pflegeschutzbund prüfen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.biva.de/kostenerhoehung-im-pflegeheim-was-kann-ich-tun/

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