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Politik&Gesellschaft

Regierungsvorschlag zur Reform der Rentenbesteuerung greift zu kurz

Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann:

„Mit dem heute beschlossenen Regierungsentwurf will die Ampel-Koalition unter anderem die Rentenbesteuerung reformieren. Derzeit sind Altersvorsorgeaufwendungen nur zu 94 Prozent absetzbar. Die Ampel hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, den „Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben – statt nach dem Stufenplan ab 2025 – vorgezogen und bereits ab 2023“ vorzunehmen. Auch solle der „steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen.“ Eine Vollbesteuerung der Renten solle damit erst ab 2060 erreicht werden.

Diese Vereinbarung hatte der ehemalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz Ende Juni 2021 auch versprochen: „Zweitens will ich die volle Besteuerung der Renten weiter nach hinten schieben. Sie soll erst 2060 wirksam werden und nicht, wie bislang vorgesehen, schon 2040.“

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützen wir dieses Vorhaben der Ampel. Es verwundert lediglich, dass im heute beschlossenen Regierungsentwurf nur der vollständige Abzug für die Altersvorsorgeaufwendungen enthalten ist. Hingegen fehlt die Verschiebung der Vollbesteuerung von Altersrenten komplett. Wir fordern von der Ampel, hier nachzubessern und das Versprechen des Bundeskanzlers einzulösen, Altersrenten erst ab 2060 vollständig der Besteuerung zu unterwerfen.

Die Bundesregierung verfolgt mit dem heute beschlossenen Regierungsentwurf auch andere sinnvolle Vorhaben. So wird etwa passend zu den steigenden Zinsen der Sparer-Pauschbetrag um 200 Euro angehoben. Derzeit beträgt er 801 Euro, künftig soll er 1.000 Euro betragen.

Besonders erfreut sind wir auch darüber, dass die Ampel unsere Forderung umsetzt, Erträge aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bis zu 30 kW-Peak ertragsteuerfrei zu stellen. Derzeit gelten nur PV-Anlagen bis 10 kW-Peak als Liebhaberei und damit als ertragsteuerbefreit. Die verunsichert jedoch viele Eigentümer von PV-Anlagen. Auch nutzt sie die neuen unionsrechtlichen Spielräume bei der Umsatzbesteuerung und will künftig die Installation von PV-Anlagen umsatzsteuerfrei stellen, die derzeit dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegen. Auch dies hatten wir gefordert und freuen uns nun über die zeitnahe Umsetzung.“

Dr. Oliver Mietzsch und Matthias Hehl Dr. Oliver Mietzsch und Matthias Hehl

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