Wer in den Urlaub fährt, sollte nicht nur die Reise an sich planen, sondern sich auch überlegen, wer sich während der Abwesenheit um die Wohnung kümmert. Schließlich müssen Pflanzen gegossen, der Briefkasten geleert und gegebenenfalls Haustiere versorgt werden.
Betreuung für Haustiere organisieren
Während es für Hundebesitzer durchaus geeignete Urlaubsziele gibt, zu denen man seinen Vierbeiner mitnehmen kann, sollten Katzen und Kleintiere zu Hause bleiben. Für sie würde die Fahrt in den Urlaub zu viel Stress bedeuten. Die naheliegendste Lösung: Freunde oder Bekannte fragen, ob sie sich um die Tiere kümmern können, während man selbst abwesend ist. Ist das nicht möglich, kann man für die Urlaubszeit einen professionellen Tiersitter engagieren. Informationen, wie man am besten dabei vorgeht, bietet der Deutsche Tierschutzbund auf seiner Homepage.
Sicherheitsmaßahmen fürs Zuhause
Urlaubszeit bedeutet immer auch Diebstahlzeit. Diebe nutzen aus, dass Wohnung oder Haus größtenteils unbeaufsichtigt sind und so ein geringeres Risiko besteht, beim Einbruch erwischt zu werden. Deshalb sollte man einen gewissen Sicherheitsstandard in der Wohnung etablieren. Informationen bekommt man bei der polizeilichen Sicherheitsberatung, und auch die Präventionsplakette des Netzwerkes “Zuhause sicher” kann potenzielle Einbrecher abschrecken. Doch auch mit den besten Sicherheitsvorkehrungen lassen sich Einbrüche und Diebstähle nicht grundsätzlich verhindern. Eine Hausratversicherung schützt das Zuhause im Schadenfall und beinhaltet je nach Anbieter sogar diverse weitere Vorteile, bei CosmosDirekt zum Beispiel einen Umzugsschutz und eine Absicherung von Fahrrädern. Nach Abschluss der Versicherung dokumentiert man die Wertgegenstände, die die Hausratversicherung absichern soll, und bekommt bei Diebstahl zumindest den Neuwert seines Eigentums ersetzt.
Vertretungsperson bei Abwesenheit benennen
Zudem sollte man einen Schlüssel für die Wohnung bei Nachbarn, Freunden oder der Familie hinterlegen. Das ist aus vielerlei Gründen hilfreich. Schließlich regelt der Mietvertrag unter dem Aspekt der Obhutspflicht, dass es dem Vermieter im Notfall wie einem Brand oder Rohrbruch möglich sein muss, die Wohnung zu betreten. Und diese Regel gilt auch bei Abwesenheit des Mieters. Hinterlegt man keinen Schlüssel und der Vermieter beauftragt einen Schlüsseldienst damit, die Tür zu öffnen, muss der Mieter die Kosten für den Einsatz tragen. Auf der sicheren Seite ist man also, wenn man dem Vermieter bei geplanter Abwesenheit mitteilt, wer einen Schlüssel zur Wohnung hat. Überdies sollte die Person, die den Schlüssel aufbewahrt, etwa einmal pro Woche in der Wohnung vorbeikommen und dort die Pflanzen gießen und den Briefkasten leeren. So kann man den Urlaub entspannt genießen, anstatt sich Sorgen um die Sicherheit seiner vier Wände machen zu müssen.