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Verbraucher

Bei Einkommensteuererklärung an Handwerkerrechnungen denken

BERLIN. Stichtag für die Abgabe der Einkommensteuererklärung war bislang der 31. Mai. Ab diesem Jahr haben alle Steuerpflichtigen länger Zeit: Die Steuererklärung 2018 muss erst am 31. Juli beim Finanzamt vorliegen. Steuerpflichtige sollten dabei die Handwerkerrechnungen aus dem vergangenen Jahr nicht vergessen.

Auch Schornsteinfegergebühren sind beispielsweise absetzbar. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), der auch einen Ratgeber zum Thema „Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen“ herausgegeben hat. Der Ratgeber kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden unter https://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Steuern-sparen-mit-Handwerkerrechnungen.pdf.

Über den VPB
Der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB) ist der älteste Verbraucherschutzverband im Bereich des privaten Bauens. Im bundesweiten Netzwerk beraten unabhängige Experten Bauherren und Immobilienkäufer in allen Fragen des Bauens, Kaufens und Sanierens. Dabei vertritt der VPB die Interessen der privaten Bauherren gegenüber Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Industrie.

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