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Wirtschaft

Abgabenlast zurückführen – Investitionen aufstocken

Landeshaushalt 2019

Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor im Ländervergleich Spitzenreiter bei den betrieblichen Abgabenlasten. Allerdings ist es der Landesregierung gelungen, wichtige Weichenstellungen in der Standortpolitik vorzunehmen, was sich in der heute anstehenden Debatte über den Landeshaushalt 2019 spiegeln wird. Dazu erklärt NRW-Landesgeschäftsführer Herbert Schulte vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW):

"Nach wie vor bewegen wir uns in einer fiskalischen Nebelwand. Der Haushaltsüberschuss im NRW-Landeshaushalt ist ein gutes Zeichen von Stabilität, immerhin ist das Land sehr hoch verschuldet und hat in der Vergangenheit fiskalisch eher geklotzt, als gekleckert. Allerdings hat die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) eine Situation geschaffen, in der sich die Kapitalkosten von Zukunftsrisiken entkoppelt haben und wir nur erahnen können, in welchem Maße die Refinanzierungslasten der Staatsschulden steigen, wenn das Zinsniveau anzieht. Die öffentliche Hand sollte sich nicht dauerhaft an die EZB-Politik anlehnen, sondern muss sich aus eigener Kraft jetzt freischwimmen.

Der Staat, und das gilt für sämtliche Gebietskörperschaften, muss seine konsumtiven Ausgaben in den Griff bekommen, was nicht weniger heißt, als die galoppierenden Sozialkosten einzudämmen und den überbordenden Personalkostensockel durch Verwaltungsreformen abzutragen. Für den Mittelstand ist es wichtig, die Standortpolitik konsequent auf die Zukunftsthemen Bildung, Bürokratieabbau, Digitalisierung und Infrastruktur auszurichten. Dazu braucht es freie Ressourcen. Hier wurden seit der Landtagswahl wichtige Richtungskorrekturen vorgenommen, um den Standort NRW attraktiver zu machen. Weiterhin problematisch bleibt allerdings die überdurchschnittlich hohe Abgabenlast, die unsere Betriebe im Ländervergleich schultern müssen. Es muss das vorrangige Ziel der kommenden Jahre sein, hier Druck vom Kessel zu nehmen und eine spürbare Absenkung des fiktiven Gewerbesteuersatzes sowie der Grunderwerbsteuer auf den Weg zu bringen."

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