Gesundheit

Neuer Gesetzentwurf sieht Milliarden-Entlastungen für Versicherte vor

Ein neuer Gesetzesentwurf der Großen Koalition sieht vor, die Zusatzbeiträge der Krankenkassen wieder paritätisch zu regeln. Damit würden die Arbeitnehmer entlastet, die bisher allein die vollständige Summe der Zusatzbeiträge entrichten mussten.

Es sei ein “gute[r] Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland”, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn der Presse, als sein Gesetzentwurf Anfang Juni vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Der Entwurf sieht vor, die Zusatzbeiträge zu den Krankenkassengebühren wieder je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern tragen zu lassen. Der Beitrag, der bisher nur von den Arbeitnehmern gezahlt wird, entspricht im Schnitt einem Prozent des Bruttolohns. Bei einem exemplarischen Bruttogehalt von 4.000 Euro und einem Beitrag von derzeit noch 40 Euro beträgt die künftige Ersparnis des Arbeitnehmers also 20 Euro. Insgesamt sollen die Versicherten damit um fast sieben Milliarden Euro entlastet werden. Der Entwurf war ein zentraler Teil des rot-schwarzen Koalitionsvertrags im Bereich Gesundheitswesen. Besonders die SPD hatte sich für eine Umsetzung der paritätischen Zusatzbeiträge stark gemacht.

Gute Nachrichten für gesetzlich Versicherte

Über 70 Millionen Deutsche sind gesetzlich versichert – das sind rund 90 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die neuen Gesetzesvorlagen versprechen eine Entlastung für die gesetzlich Krankenversicherten, die sich oft benachteiligt fühlen. Zwar ist die finanzielle Entlastung für den Einzelnen relativ gering, doch ist sie ein positiver Ansatz für alle Arbeitnehmer und Rentner. Neben den neuen Gesetzesplänen der Koalition sind es vor allem Neuerungen im technisch-digitalen Bereich, die weitere direkte Verbesserungen für die Versicherten darstellen. So können Patienten mittlerweile über zentrale Vermittlungsplattformen im Internet einen Termin mit ihrem Arzt vereinbaren. Über Portale wie Doctolib können Patienten aus Paderborn bei Unzufriedenheit mit ihrem Arzt beispielsweise schnell und unbürokratisch einen Arzttermin im nahegelegenen Gütersloh ausmachen. Auch Video-Sprechstunden werden mehr und mehr diskutiert.

Weitere Verbesserungen im Gesundheitssystem

Doch das neue Gesundheitsgesetz sieht noch weitere Punkte vor: Der Mindestbeitrag für Kleinselbstständige soll auf 171 Euro heruntergesetzt werden – das bedeutet eine Ersparnis von 50 Prozent.

Zudem sollen die finanziellen Reserven der Krankenkassen stärker reguliert werden. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ab 2020 nur noch über Rücklagen verfügen dürfen, die nicht höher als eine Monatsreserve sind. Damit sollen Rücklagen von mehreren Milliarden Euro abgebaut werden, die die Krankenkassen angehäuft haben. Sollte eine Krankenkasse ihre Reserven nicht innerhalb von drei Jahren abbauen, wird das Geld an den Gesundheitsfonds weitergeleitet und kommt letztendlich den Versicherten zugute.

Die mobile Version verlassen