Gerichtsurteile

Erfolglose Verfassungsbeschwerde

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Systemwechsel bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen den Systemwechsel zum Ende des Jahres 2000 bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und dessen Auswirkungen für sogenannte rentenferne Jahrgänge nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Verfassungsbeschwerde ist mangels hinreichender Begründung unzulässig. Die konkreten Anforderungen an die Substantiierung von Verfassungsbeschwerden gegen Folgen der Systemumstellung im Betriebsrentensystem der VBL waren im Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 2012 (1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03) eingehend dargelegt worden.

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