Politik&Gesellschaft

Deutscher und niederländischer Zoll nutzen IT-Verfahren gemeinsam

Vertrag zur gemeinsamen Nutzung einer Datenbank zum Schutz vor Produktpiraterie in Bonn unterzeichnet.

Am 30. November 2016 unterzeichneten Hans Josef Haas, Vizepräsident der deutschen Generalzolldirektion und Gerard Teuwissen, IT-Direktor des niederländischen Zolls, ein Abkommen über die künftige Nutzung des deutschen IT-Verfahrens ZGR-online in den Niederlanden.

ZGR-online steht für Zentrales Datenbanksystem zum Schutz Geistiger Eigentums Rechte online. Es wird vom deutschen Zoll seit Mai 2009 eingesetzt, um die Einfuhr von gefälschten Produkten auf den EU-Binnenmarkt zu verhindern und die Innovationskraft der europäischen Wirtschaft zu erhalten.

Für die Nutzung des IT-Verfahrens ZGR in den Niederlanden mussten dort zunächst die erforderlichen IT-Anpassungen an das deutsche System vorgenommen werden, damit der niederländische Zoll das Verfahren auf einem eigenen Server-System betreiben kann. Nach erfolgreichen Tests in Groningen/NL wird das IT-Verfahren ab 2017 in den Echtbetrieb gehen.

Vizepräsident Haas äußerte sich zufrieden über den Vertragsabschluss:
“Mit dem IT-Verfahren ZGR-online wird erstmals eine deutsche IT-Anwendung des Zolls auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union genutzt. Dies ist ein Beispiel für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit unserer Zollverwaltungen, die wir jetzt noch vertiefen werden. Gewinner sind sowohl die beiden Zollverwaltungen als auch insbesondere die Wirtschaft.”

Und Teuwissen bestätigt: “Hier haben die niederländische und die deutsche Zollverwaltung Zusammenarbeit wirklich praktiziert. Ich hoffe, dass dies ein Bespiel bei künftigen IT-Entwicklungen auf EU-Ebene sein kann.”

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