Umwelt&Energie

Suchbereiche für Erdgas werden verkleinert

Bezirksregierung Arnsberg hebt Erlaubnisfelder zum Teil auf

Die landesweit für Bergbau zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat einem Antrag auf Teilaufhebung des Erlaubnisfeldes Nordrhein-Westfalen Nord stattgegeben. Mit der Bekanntgabe der teilweisen Aufhebung im amtlichen Veröffentlichungsblatt wird die Erlaubnis in Kürze teilweise erlöschen. Damit reduziert sich die Feldesgröße von ca. 6 620 km² auf ca. 1 970 km². Entsprechend weniger Kommunen und Kreise werden zukünftig von dem Feld der Erlaubnis überdeckt. Der Regierungsbezirk Detmold wird nicht mehr berührt. Das verbleibende Feld der Erlaubnis überdeckt Bereiche mit Kohleflözgestein.

Das derzeitige Laufzeitende für das verkleinerte Erlaubnisfeld Nordrhein- Westfalen Nord ist der 13.03.2017. Ein Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis für das verkleinerte Erlaubnisfeld wird in Kürze erwartet. Die derzeit aktuellen Erlaubnisfelder im Norden Nordrhein-Westfalens. die von ExxonMobil Production Deutschland GmbH verwaltet werden, sind in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt. Nach vorliegenden Mitteilungen werden die Laufzeiten der Erlaubnisfelder Münsterland-West zum Jahresende und HERFORD Ende Januar 2017 enden und die Felder damit vollständig entfallen. Die Erlaubnisfelder IBBENBÜREN und MINDEN werden dagegen voraussichtlich bis zum Laufzeitende Anfang Mai 2018 aufrechterhalten.

Hintergrundinformation:
Eine Aufsuchungserlaubnis gestattet dem Inhaber noch nicht, eine Erkundungsbohrung oder andere Arbeiten in der Örtlichkeit durchzuführen. Dafür sind gesonderte Anträge erforderlich. Sie dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt nur grundsätzlich, wer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf.

Erkundungsbohrungen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren erlaubt, die ganz konkret das ob und wie regeln. Hier würden ausführlich und gründlich alle öffentlichen Belange, insbesondere die des Wassers geprüft, ggf. sogar in einer separaten Erlaubnis.

Die mobile Version verlassen