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Laub wird zur rutschigen Gefahr

Laub wird zur rutschigen Gefahr

Das Wetter in den letzten Tagen, mal Werte um den Gefrierpunkt, dann wieder herbstliche Stürme, hat die Blätter von den Bäumen rieseln lassen. So schön das bunte Laub auch anzuschauen ist, so schnell können die herabfallenden Blätter auf Gehwegen zu einer rutschigen Gefahr für Fußgänger und Fahrradfahrer werden.

Die Stadt Geseke weist deshalb darauf hin, dass es seit jeher zu den Pflichten der Anlieger gehört, den Gehweg vor dem eigenen Grundstück zu reinigen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Laub von den eigenen Bäumen oder von sonstigen Bäumen stammt. Bei der Gehwegreinigung darf das Laub jedoch nicht auf die Straße oder die Fahrbahn oder in die so genannte Gosse gefegt werden. Gefährdungen des Straßenverkehrs oder Verstopfungen der Straßenentwässerung könnten sonst die unerwünschten Folgen sein.

Es ist außerdem auch ein Zeichen guter Nachbarschaft, das vor dem eigenen Grundstück liegende Laub rechtzeitig aufzusammeln, bevor der Wind es nach nebenan weht.

Neben den Gehwegen gilt die Straßenreinigungspflicht aber auch für gemeinsame Fuß- und Radwege sowie für Anliegerstraßen ohne extra ausgewiesene Gehwege. Für einige Grundstückseigentümer umfasst die Reinigungspflicht aber auch die Fahrbahn, soweit sie auf die Anlieger übertragen wurde und diese keine Straßenreinigungsgebühr an die Stadt entrichten. Die Reinigungspflicht erstreckt sich dann bis zur Fahrbahnmitte. Dabei gilt als Fahrbahn die gesamte Straßenoberfläche, also neben der eigentlichen Fahrbahn auch die Bushaltebuchten, Radwege, Trennstreifen, befestigte Seitenstreifen und die Bankette.

Ob die Stadt Geseke die Reinigungspflicht trägt oder die Pflicht auf den Grundstückseigentümer übertragen wurde, kann in dem Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Geseke nachgeschlagen werden. Unter www.geseke.de kann sie im Bereich Politik – Satzungen und sonstiges Ortsrecht – Straßenreinigungs- und Gebührensatzung eingesehen werden. Die Straßenreinigungspflicht kann von dem Eigentümer allerdings auch auf seine Mieter oder eine dritte Person übertragen werden. Sollte es zu einem Schaden eines Fußgängers oder Verkehrsteilnehmers kommen, ist der Grundstückseigentümer haftbar und muss für den entstandenen Schaden aufkommen.

Fragen beantwortet die Stadt Geseke unter Tel. 02942/50065.

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