Wohnen im Alter

Erhöhung des Heimentgelts – Bescheide immer überprüfen

Tipp für Heimbewohner in NRW und ihre Angehörigen

Bonn. In den ersten Monaten des neuen Jahres ändert sich für viele Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen das Heimentgelt. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Erhöhungen. Allerdings sind diese nicht in jedem Fall berechtigt. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) rät daher, die Schreiben der Heimbetreiber zunächst auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und bietet eine Telefonhotline an.

"Eine Erhöhung darf nicht beliebig hoch ausfallen", erklärt Thorsten Schulz, Experte für Heimentgelte bei der BIVA. "Außerdem müssen Fristen und formale Regeln eingehalten werden."

Wirksam ist eine Ankündigung nur, wenn die Erhöhung der Kosten der Bewohnerin oder dem Bewohner mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Zahlungsbeginn schriftlich bekanntgegeben wird. Dabei sind die Gründe für die Erhöhung zu nennen. Außerdem müssen die Posten, die sich ändern sollen, sowie das Gesamtentgelt den alten Entgelten gegenübergestellt werden. Zudem ist der Maßstab, nach dem die Kosten verteilt werden, genau anzugeben.

"Am wichtigsten ist es aber zu prüfen, ob die Höhe der Entgeltanhebung angemessen ist", weiß der BIVA-Experte Schulz. ‚Angemessen’ bedeutet, dass einzelne Leistungen, Preise und Kosten denen vergleichbarer Einrichtungen oder Leistungen entsprechen. Der einzelne Bewohner hat bei Entgeltänderungen das Recht, die kalkulatorischen Unterlagen einzusehen. Die Entgelte und die dahinterstehenden Kosten sollte jeder sofort überprüfen, sobald ein Schreiben eingeht.

Eine kostenlose Beratungshotline der BIVA bietet hier Hilfestellung für Bewohnerinnen und Bewohner oder deren Angehörige. Auch weiterführende Fragen zu einzelnen Entgeltänderungen und staatlichen Unterstützungsleistungen werden beantwortet.

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