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Wahl der Schiedspersonen für die Stadt Büren

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Bewerbungen werden bis Ende Juni 2026 angenommen.

Bei der Stadt Büren ist zum 22. September 2026 das Schiedsamt neu zu besetzen.

Das Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW) regelt die Arbeit der Schiedspersonen: Sie werden in bestimmten straf- und bürgerlich-rechtlichen Fällen aktiv, um den Beteiligten zu einer einvernehmlichen und außergerichtlichen Lösung zu verhelfen.

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich wahr und erhalten keine Vergütung, sondern einen Auslagenersatz. Bewerberinnen und Bewerber müssen voll geschäftsfähig sein, das bedeutet: Sie dürfen für ihre Angelegenheiten keine gesetzliche Betreuung benötigen und dürfen ihre Bürgerrechte nicht durch ein Gerichtsurteil verloren haben. Weiterhin sollen sie mindestens 25 Jahre alt sein und das 75. Lebensjahr nicht vollendet sowie im Stadtgebiet Büren ihren Hauptwohnsitz haben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Der Rat der Stadt Büren wählt aus den eingegangenen Bewerbungen die Schiedspersonen für die Dauer von fünf Jahren. Die Wahl bedarf mittels eidlicher Verpflichtung der Bestätigung durch das Amtsgericht Paderborn.

Bewerbungen können bis zum 30. Juni 2026 an die Stadt Büren (Abteilung III/Bürgerdienste, Frau Menze, Königstraße 16, 33142 Büren) gerichtet werden. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter der Telefonnummer 02951/970-215 sowie per E-Mail an menze@bueren.de und zu den allgemein bekannten Öffnungszeiten im Rathaus (Raum 2.15).

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