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Initiativen beklagen mangelnde Unterstützung der Verwaltung für Bürgerbegehren

Eine von Mehr Demokratie erstellte Auswertung zur Vorprüfung von Bürgerbegehren in NRW ergab, dass Bürgerinitiativen das Verfahren zwar überwiegend positiv bewerten, es aus deren Sicht aber auch noch Verbesserungsbedarf gibt. Seit Mai 2019 können die Initiatoren eines Bürgerbegehrens dieses bereits vor Beginn einer aufwändigen Unterschriftensammlung auf Zulässigkeit prüfen lassen. Mit dieser Gesetzesänderung soll die Anzahl unzulässiger Bürgerbegehren reduziert werden. „Unsere Auswertung zeigt, dass die Einführung der Vorprüfung ein sinnvoller Schritt zur Verbesserung der direkten Demokratie in Nordrhein-Westfalen war. Initiativen nutzen die Vorprüfung rege, vielfach wünschen sie sich aber noch mehr Unterstützung von der Verwaltung bei Verfahrensfragen“ so Achim Wölfel, Leiter des NRW-Landesbüros von Mehr Demokratie.

Für die Bilanz zur Vorprüfung von Bürgerbegehren hat Mehr Demokratie rund 90 Initiativen kontaktiert, die seit Inkrafttreten der Reform im Mai 2019 ein Bürgerbegehren in NRW gestartet haben. Die Befragung ergab, dass etwa die Hälfte der Initiativen die Vorprüfung in Anspruch genommen hat. Ebenfalls rund 50 Prozent der Befragten gaben an, zufrieden mit der Vorprüfung zu sein, unabhängig davon, ob das eigene Bürgerbegehren für zulässig erklärt wurde. Etwa ein Drittel der Befragten äußerte negative Erfahrungen mit der Vorprüfung. So wurde etwa die Beratung durch die Verwaltung im Rahmen der Vorprüfung kritisiert: Nur etwa die Hälfte der Initiativen gab an, dass eine Beratung überhaupt stattgefunden habe. Wölfel habe diese Rückmeldung nicht überrascht: „Wir beobachten leider regelmäßig, dass Kommunen die Beratung bei Bürgerbegehren nicht ausreichend leisten können. Dafür fehlen häufig schlicht Personal und Knowhow. Wir fordern deshalb eine zentrale Stelle beim Land, die Initiativen berät“, so Wölfel weiter. Bislang fülle laut Wölfel Mehr Demokratie notgedrungen diese Lücke aus. Eigentlich sei das aber eine staatliche Aufgabe. Vorbild für eine solche Beratungsstelle könnte der Landesdatenschutzbeauftragte NRW sein.

Die Vorprüfung kann von den Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Laut Gemeindeordnung müssen dem Antrag die Unterschriften der Vertretungsberechtigten sowie von 25 Unterstützern beigefügt werden. Wurde eine Vorprüfung beantragt, ist die Verwaltung dazu verpflichtet das Bürgerbegehren auf formelle Zulässigkeit zu prüfen. Es wird also – in der Regel vor Beginn der Unterschriftensammlung – überprüft, ob Fragestellung, Begründung, Gegenstand usw. zulässig sind. Werden formelle Mängel entdeckt, können diese im Idealfall frühzeitig behoben werden.

In NRW liegt der Anteil an unzulässigen Bürgerbegehren bei etwa einem Drittel der insgesamt eingeleiteten Verfahren. Seit der Einführung kommunaler Bürgerbegehren im Jahr 1994 wurden 299 der insgesamt 926 Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Im Jahr 2021 wurden rund 19 Prozent der Verfahren aus unterschiedlichen Gründen für unzulässig erklärt. Bevor die Vorprüfung in NRW eingeführt wurde, gab es bereits ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachsen.

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