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Paderborn

Einhelliger Zuspruch für ein neues Gemeindefinanzierungsgesetz

Finanzausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW diskutiert in Paderborn mit Kommunalministerin Ina Scharrenbach.

Gruppenbild
Diskutierten in Paderborn finanzpolitische Themen (v. l.): Bernhard Hartmann, Kämmerer der Stadt Paderborn, Jürgen Frantzen, Bürgermeister der Landgemeinde Titz und Vorsitzender des Finanzausschusses des Städte- und Gemeindebundes NRW, Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Bauen, Kommunales und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Michael Dreier, Bürgermeister der Stadt Paderborn und StGB NRW-Vizepräsident, sowie Claus Hamacher, Beigeordneter des Städte- und Gemeindebundes NRW.

Der Entwurf der NRW-Landesregierung für das nächste Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG 2022) enthält aus Sicht der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wichtige Verbesserungen. Dies machte Jürgen Frantzen, Bürgermeister der Landgemeinde Titz und Vorsitzender des Finanzausschusses des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW) gestern in Paderborn deutlich. Gastgeber Michael Dreier, Bürgermeister der Stadt Paderborn und StGB NRW-Vizepräsident, freute sich über den Besuch von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Bauen, Kommunales und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Mitglieder des Finanzausschusses diskutierten mit der Ministerin die drängendsten finanzpolitischen Themen. Dazu zählt insbesondere das GFG 2022. “Seit etlichen Jahren schrumpft der Anteil des kreisangehörigen Raums an den Zuwendungen des Landes. Mit den Änderungen im Gesetzentwurf erkennt die Landesregierung nun die realen Unterschiede bei den Einnahme-Potenzialen der Kommunen an”, betonte Frantzen. Eine Großstadt habe durch die direkte Anbindung an Verkehr und Logistik Wettbewerbsvorteile, die eine Gemeinde im ländlichen Raum nur über niedrige Steuersätze kompensieren könne.

Wenn nun durch das neue GFG bei der Berechnung von Finanzkraft und Bedarf einer Kommune zwischen Großstadt und kreisangehörigem Raum differenziert werde, mache dies den kommunalen Finanzausgleich ein großes Stück gerechter. “Im Namen aller Mitglieder des Finanzausschusses appelliere ich an die Abgeordneten im Düsseldorfer Landtag, den Vorschlag der Landesregierung umzusetzen und eine langjährige strukturelle Benachteiligung der kleineren Kommunen zu beenden”, erklärte Jürgen Frantzen.

Der Ausschuss beschäftigte sich zudem intensiv mit der Entwicklung der Kommunalfinanzen. “Wir rechnen damit, dass die Folgen der Corona-Pandemie für die Städte und Gemeinden mittelfristig dramatisch ausfallen”, erklärt Claus Hamacher, Beigeordneter des Städte- und Gemeindebundes NRW. Zu den steigenden Ausgaben im Gesundheitsbereich kämen dynamisch wachsende Kosten für soziale Leistungen und Personal.

„Gleichzeitig bleiben die kommunalen Steuereinnahmen deutlich hinter den Prognosen zurück, die vor der Pandemie erstellt wurden“, ergänzte Ausschussvorsitzender Frantzen. „Alleine bei der Gewerbesteuer und den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer fehlen den Kommunen in NRW in den nächsten Jahren Milliardenbeträge.“.

Scharf kritisiert wurde im Ausschuss, dass Bund und Länder den Kommunen trotz bereits bestehender Finanznöte immer weitere kostenträchtige Aufgaben aufbürdeten. Als Beispiel führte Frantzen den jüngst geschaffenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter an. “Bildungs- und familienpolitisch ist das alles nachvollziehbar“, kommentierte Frantzen das Ganztagsförderungsgesetz. „Gleichzeitig ist das Ganze aber ein Vertrag zulasten der Kommunen. Sie bleiben sowohl auf einem Teil der Investitionskosten als auch auf jährlichen Betriebskosten in dreistelliger Millionenhöhe sitzen. Hier dürfen wir das Land nicht aus seiner Verantwortung entlassen“, forderte er.

Die Hoffnung des Ausschusses auf eine aufgabengerechte Finanzausstattung richtet sich auch an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das derzeit über zwei Verfassungsbeschwerden von Kommunen verhandelt. Dazu bemerkte in seiner letzten Ausschusssitzung der scheidende Kämmerer der gastgebenden Stadt Paderborn, Bernhard Hartmann: „Vielleicht gibt ja das Gericht dem Bund und den Ländern handfeste Hinweise, welche Standards nicht unterschritten werden dürfen. Die Kommunen benötigen endlich eine verlässliche finanzielle Mindestausstattung anstelle einer Flut von befristeten Förderprogrammen.“

Foto: Stadt Paderborn

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