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Verbraucher

Bei der Auswahl des Baugrundstücks Extremwetterlagen mitkalkulieren

BERLIN. Der Klimawandel ist nicht aufzuhalten und wird auch für private Bauherren und Eigentümer konkret. Die Überflutungen an Ahr und Erft im Juli haben sehr deutlich gemacht, mit welchen Extremwettereignissen zu rechnen ist. Viele Bürgerinnen und Bürger in den Überflutungsgebieten müssen große Schäden oder gar den kompletten Verlust ihres gesamten Hauses samt Hausstand zu verkraften. Vor diesem Hintergrund weist der Verband Privater Bauherren (VPB) darauf hin, wie bedeutend die Wahl des Baugrundstücks ist. „So reizvoll Grundstücke am Wasser auch sind – die Gefahren eines Ufergrundstücks oder in der Nähe von Bächen und Flüssen sollte man bei der Wahl des Baugrunds unbedingt vor Augen haben.

Neben der topographischen Lage sollten angehende Bauherren auch viele weitere ortsspezifische Faktoren gemeinsam mit Experten bewerten“, so VPB-Hauptgeschäftsführerin Corinna Merzyn. Auch beim Kauf von Bestandsimmobilien sollte man dies beachten. Überschwemmungsgebiete seien in den Flächennutzungsplänen zwar festgehalten und das Bauen dort grundsätzlich nicht möglich. Viele Bauten seien aber mit wasserschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen gestattet worden.

Auch Grundstücke in Hanglagen sind nach NN eingehend zu betrachten: Schnell wird die Straße bei Starkregen zum reißenden Bach, in Tieflagen sammelt sich das Wasser, an Hängen stürzen die Fluten hinab. Übliche Fließrichtungen drehen sich, aus den Kanaldeckeln quillt das Wasser und durch die Kellerfenster stürzt es ins Haus – Hochwasserereignisse, die unabhängig von der Nähe zu Bächen und Flüssen an Hanglagen möglich sind. Aber auch Gefahren durch Starkwind oder Dürreperioden sollten frühzeitig bedacht und mit Expertenwissen beurteilt werden. Unabhängige Bausachverständige im VPB beraten zu Alternativen und Schutzmaßnahmen und bieten eine eingehende Analyse an.

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