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Höxter

VG Minden hat die Klage des BILSTER BERGs gegen den Kreis Höxter abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage der Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG auf Anpassung des Immissionsrichtwertes am Altenwohn- und Krankenheim St. Nikolaus in Nieheim abgewiesen.

Zum Hintergrund:
Der Betrieb der Test- und Präsentationsstrecke am BILSTER BERG wird durch ein permanentes Monitoring-System mit Messstellen an der Strecke überwacht und geregelt. Nach der aktuellen Genehmigungslage kommt es zu betrieblichen Einschränkungen, da für das Altenwohn- und Krankenheim St. Nikolaus ein besonders strenger Immissionsrichtwert von tagsüber 45 dB(A) festgesetzt wurde.
Die Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG hält diese Festsetzung nicht für gerechtfertigt und hatte beantragt, den Immissionsrichtwert auf 50 dB(A) tagsüber anzuheben. Die zulässige Auslastung der Test- und Präsentationsstrecke würde sich hierdurch verbessern lassen. Bei dem Wert von 50 dB(A) handelt es sich um den immer noch sehr strengen Immissionsrichtwert für reine Wohngebiete. Auch an allen anderen Immissionspunkten würden nach dem vorgelegten schalltechnischen Gutachten weiterhin alle bestehenden und unveränderten Immissionsrichtwerte an den geschützten Wohnbereichen in Nieheim und den umliegenden Ortschaften sicher eingehalten, wenn dem Antrag stattgegeben wird.
Nachdem der Kreis Höxter den Antrag abgelehnt hat, verfolgt die Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG ihr Anliegen weiter, ob für St. Nikolaus ein eigenständiger Immissionsgrenzwert gilt. Aus Sicht der Betreiberin der Test- und Präsentationsstrecke setzt dies jedenfalls voraus, dass die Einrichtung die Umgebung wesentlich prägt, was hier nicht der Fall ist. Unabhängig davon besteht wegen der Lage von St. Nikolaus an der Grenze zum Außenbereich eine Gemengelage, die dazu führt, dass sich der Schutzanspruch reduziert. Das Verwaltungsgericht ist demgegenüber der Rechtsansicht des Kreises Höxter gefolgt, der den strengen Immissionsrichtwert von tagsüber 45 dB(A) festgesetzt hatte.

Geschäftsführer Hans-Jürgen von Glasenapp:
„Ebenso wie dem Kreis Höxter ist uns sehr an dem Schutz der Umgebung des BILSTER BERGs gelegen. Wir sind allerdings der Auffassung, dass die derzeit nur für St. Nikolaus geltenden Werte fehlerhaft zu niedrig festgelegt wurden. Die Nutzung der Test- und Präsentationsstrecke wird hierdurch erheblich eingeschränkt. Folgte man der Sichtweise des Kreises Höxter, würde zukünftig auch andernorts die Ansiedlung von Gewerben deutlich erschwert. Mittelbar würde sogar die Errichtung von Pflegeeinrichtungen erschwert, da die strengen Vorgaben oft kaum einzuhalten sind. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass dem BILSTER BERG unter Einhaltung aller gesetzlichen Regeln eine Anpassung des Richtwerts zustehen müsste. Zunächst werden wir aber die schriftlichen Urteilsgründe auswerten und dann das weitere Vorgehen prüfen.“

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