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Gesetze&Urteile

Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht ist ungeachtet vielfältiger Einschränkungen durch die Verbreitung des Coronavirus weiterhin vollständig arbeitsfähig. Zur Vorsorge für etwaige Erkrankungs- oder Quarantänefälle wird in allen Arbeitsbereichen beginnend ab dem 19. März 2020 ein Zwei-Schichten-System eingeführt, das gegebenenfalls den Weiterbetrieb durch die jeweils andere Schicht ermöglicht. Zudem bleiben Außenkontakte und die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf das Notwendigste beschränkt. Mündliche Verhandlungen und Urteilsverkündungen sollen – außer in unaufschiebbaren Angelegenheiten – bis Ende April nicht stattfinden. Auch hat das Gericht sämtliche Auslandsreisen und Besuche ausländischer Delegationen bis vorerst Ende April abgesagt. Gleiches gilt für den Empfang von Besuchergruppen. Das Gerichtgebäude bleibt für die Öffentlichkeit geschlossen.

Die Bearbeitung insbesondere von Eilverfahren in den Kammern ist – insbesondere durch eine entsprechende IT-Ausstattung der Richterinnen und Richter, die zuhause arbeiten können – sichergestellt. Die Pressestelle des Gerichts bleibt weiter erreichbar. Es ist allerdings mit einer im Umfang eingeschränkten und gegebenenfalls verzögerten Bearbeitung von Medienanfragen zu rechnen.

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