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Mittelstand fordert vollständige Soli-Abschaffung für alle ab dem 1. Januar 2020

Verfassungsbeschwerde gegen Sonderopfer ist vorbereitet.

Düsseldorf. „Alle Bundestagsabgeordneten sollten sich unsere Verfassungsbeschwerde genau anschauen, damit sie bei der morgigen Abstimmung über das Soli-Gesetz der GroKo nicht sehenden Auges einen Verfassungsbruch begehen. Die geplante Benachteiligung ganzer Steuerzahler-Gruppen verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz. Deshalb fordern wir die vollständige Soli-Abschaffung für alle ab dem 1. Januar 2020.“ Dies erklärt Herbert Schulte, NRW-Landesgeschäftsführer vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft, zur morgigen Abstimmung im Deutschen Bundestag.
 
„Sollte die GroKo an dem geplanten Verfassungsbruch festhalten, werden wir unmittelbar nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes Verfassungsbeschwerde dagegen in Karlsruhe einlegen“, betont Schulte. Dabei gehe es nicht um „Steuersenkungen für Millionäre“, wie Finanzminister Scholz behauptet, sondern um Einkommen ab 74.000 Euro aufwärts, also auch um Facharbeiter. Kapitalgesellschaften sollen nach Willen der GroKo von der Soli-Teilabschaffung vollständig ausgenommen werden. Der Bundesfinanzminister, so Schulte, wolle auf diese Weise gut die Hälfte der bisherigen Soli-Einnahmen für seinen Haushalt auf Dauer sichern.
 
„Die Verlängerung des Solidaritätszuschlags über den 31. Dezember 2019 hinaus ist zudem Gift für unsere Konjunktur. Die Wirtschaft und allen voran der Mittelstand benötigen angesichts der heraufziehenden Rezession dringend Entlastungen und keine steuerlichen Sonderopfer. Mit dieser Politik setzt sich das Elend der Großen Koalition fort, die sich strikt weigert, der Mitte der Gesellschaft ihren verdienten Anteil am Aufschwung zukommen zulassen“, so Schulte.

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