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Gerichtsurteile

Urteil OLG Hamm – Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG

Oberlandesgericht Hamm bestätigt Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG. Das Urteil vom Landgericht Paderborn vom 28. April 2016 wurde aufgehoben.

Bad Driburg. In dem Rechtsstreit der Bilster Berg Resort GmbH & Co. KG gegen die Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff GmbH & Co. KG sowie Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff hat das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm am Donnerstag zugunsten der Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG entschieden und folgt somit deren Berufungsklage.

Die Richter am OLG haben festgestellt, dass das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 28.04.2016 abgeändert und die entsprechende Klage der Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff GmbH & Co. KG sowie Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff als unzulässig abgewiesen wird. Die Widerklage/ Berufungsklage der Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG mit den entsprechenden Anträgen wurde dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. Damit hat das OLG Hamm die Auffassung und die Einschätzung der Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG bestätigt.

Geschäftsführer Hans-Jürgen von Glasenapp:
„Über das Urteil freuen wir uns sehr. Jetzt schauen wir nach vorne und arbeiten weiter intensiv daran, den Bilster Berg zur besten und attraktivsten Rundstrecke Europas zu machen.“

Zum Hintergrund:
Mit diesem Urteil wurde die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Paderborn vom 28. April 2016 verworfen. Die Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG war dagegen in Berufung gegangen und wurde jetzt durch das OLG bestätigt. Vergleichsangebote, die im Zuge der Auseinandersetzung vonseiten der Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG gemacht wurden, um die Streitigkeiten im Sinne der Gesellschaft auf einem anderen Weg beizulegen, waren mehrfach von der Gegenseite abgelehnt worden.

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