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Neues Bundesteilhabegesetz: LWL informiert online und am Telefon

Screenshot des Onlineangebots.
Unterstützung auf mehreren Wegen: Der LWL informiert auf mehreren Wegen über das BTHG: In persönlichen Beratungsgesprächen, per Telefon-Hotline und Online-Wissensportal.

Westfalen-Lippe (lwl). Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz sollen Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmteres Leben führen können. Das heißt aber auch, dass sich wichtige Zuständigkeiten ändern. Damit der Übergang für alle Beteiligten problemlos gelingt, bietet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) auf mehreren Wegen Unterstützung.

“Neben der persönlichen Beratung durch die Hilfeplaner steht unser Unterstützungsangebot im Wesentlichen auf drei Säulen”, erklärt LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. Zum einen hat der LWL eine Internetseite konzipiert, auf der Fragen rund um das BTHG beantwortet werden. “Wichtig war uns dabei, die Fragen zu beantworten, die die Menschen bewegen”, sagt Münning. Das heißt: Menschen mit einer geistigen Behinderung erhalten im neuen, stetig wachsenden Online-Wissensportal wichtige Informationen in leicht verständlicher Sprache – zum Beispiel, ob in Zukunft jeder ein eigenes Bankkonto benötigt oder wie die Regelung zum Taschengeld sein wird. Ein weiterer Bereich der Seite beantwortet Fragen, die vor allem für gesetzliche Betreuer relevant sind. Für Leistungserbringer und andere Expertinnen stehen darüber hinaus umfangreicheres Hintergrundwissen und weitergehende Erläuterungen zur Verfügung. Das Wissensportal erklärt außerdem, was sich hinter komplizierten Begriffen wie Teilhabeplanverfahren, Bedarfsermittlungsinstrument oder Lebensunterhaltsbedarf verbirgt.

Das zweite Angebot des LWL ist eine Telefon-Hotline. “Hier kann jeder anrufen, der Fragen zum BTHG hat, egal ob persönlich Betroffener, Angehöriger oder Inklusionsexperte”, erklärt Münning. Er geht davon aus, dass die meisten Fragen durch das geschulte Personal der Hotline am Telefon geklärt werden können. Diese Vorgehensweise schaffe nicht nur schnelle und niedrigschwellige Hilfe für Betroffene, sondern entlaste auch die Hilfeplaner des LWL. Münning: “Wenn Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zum BTHG nicht erst ihre persönlichen Hilfeplaner kontaktieren müssen, können diese ihre Zeit besser für eine individuelle Betreuung ihrer Klienten nutzen.”

Mit mehreren Informationsveranstaltungen in ganz Westfalen-Lippe informieren darüber hinaus die LWL-Experten persönlich über die neuen Bestimmungen des Gesetzes.

Das LWL-Wissensportal zum BTHG ist abrufbar unter http://www.bthg2020.lwl.org. Dort finden sich auch die Termine der Informationsveranstaltungen.

Die Telefon-Hotline ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 0251/591-5115 erreichbar.

Foto: LWL / Hannah Reichelt

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