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Antragsformulare für den Kinderzuschlag sind ab sofort online

Mehr Familien haben Anspruch.

Zum 1. Juli 2019 treten Verbesserungen beim Kinderzuschlag in Kraft. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön:

„Ab dem 1. Juli 2019 gibt es eine bessere finanzielle Unterstützung für die Menschen, die arbeiten gehen, wenig verdienen und Kinder aufziehen. Dafür werden wir bis 2021 mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich in die Hand nehmen. Viele Familien, die gegenwärtig keinen Kinderzuschlag (KiZ) erhalten, haben künftig einen Anspruch. Es lohnt sich, mit dem KiZ-Lotsen der Familienkassen eine mögliche Anspruchsberechtigung zu prüfen.

Der Kinderzuschlag wird auf bis zu 185 Euro monatlich erhöht und so verändert, dass sich Leistung wieder lohnt: Wer sich anstrengt und mehr verdient, darf künftig eine größere Summe für sich behalten. Für Kinder von Alleinerziehenden werden Unterhaltszahlungen und Unterhaltsvorschuss nicht mehr komplett auf den Kinderzuschlag angerechnet. Auch die Hinzuverdienstmöglichkeiten durch Ferienjobs werden verbessert.

Außerdem haben wir die Antragsstellung entbürokratisiert und vereinfacht. Noch müssen die ausgefüllten Formulare per Post, Fax oder E-Mail geschickt oder persönlich bei der Familienkasse abgegeben werden. Ziel muss es sein, die Anträge nur noch digital bearbeiten zu können.“

Hintergrund: Die Formulare können ab sofort online abgerufen werden unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-beantragen.

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