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Verbraucher

vzbv klagt erfolgreich gegen Google

-25 Klauseln in Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen unzulässig-

Google behielt sich umfangreiche Rechte zur Nutzung personenbezogener Daten ohne die erforderliche Zustimmung der Betroffenen vor. Berliner Kammergericht: Klauseln aus der Datenschutzerklärung verstoßen gegen Datenschutzgrundverordnung. Google darf sich keine willkürlichen Leistungsänderungen vorbehalten.

Die von Google im Jahr 2012 verwendete „Datenschutzerklärung“ ist zum großen Teil rechtswidrig. Das hat das Kammergericht in Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Nach Auffassung des Gerichts sind außerdem zahlreiche Klauseln in den Nutzungsbedingungen des Konzerns unwirksam. Einige der untersagten Klauseln verwendet Google bis heute in gleicher oder ähnlicher Form.

„Es wird höchste Zeit, dass Google Verbraucherrechte und Datenschutz endlich ernst nimmt und seine Bedingungen fair und transparent gestaltet“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv.

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