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Auto&Verkehr

Vorsicht, Dienstwagen!

Wer seinen Dienstwagen beschädigt oder einen Unfall verursacht, ist nicht zwangsläufig über den Arbeitgeber abgesichert. Es gibt Ausnahmen und Fallstricke – ein Kurzüberblick.

Für den einen ist er eine angenehme Belohnung vom Arbeitgeber für berufliche Erfolge und fester Bestandteil der Vergütung; für andere Mittel zum Zweck, um regelmäßig auf den Autobahnen von Flensburg bis München zu Kundenterminen zu gelangen. Es gibt viele Gründe, warum Dienstwagen immer beliebter und verbreiteter werden. Allein im vergangenen Jahr wurden rund zwei Millionen PKWs mit gewerblicher Nutzung zugelassen. Doch was gilt bei einem Unfall? Das sollten Arbeitnehmer und -geber wissen:

Bei Haftung & Co. kommt es auf den Einzelfall an. Zwar gehört der PKW dem Arbeitgeber, dies entbindet den Fahrer aber nicht von seiner Verantwortung. Und wer den Dienstwagen auch privat und im Urlaub nutzt, sollte besonders beachten, ob und unter welchen Voraussetzungen das in seiner Dienstwagenregelung von seinem Arbeitgeber gestattet ist.

Dienstfahrt schützt nicht bei Fahrlässigkeit

Dienstfahrten sind zur so genannten Ausführung betrieblicher Tätigkeiten. Ereignet sich ein Unfall, kommt der Arbeitgeber für etwaige Schäden auf – wenn der Fahrer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dazu zählt zum Beispiel ein Unfall durch zu schnelles Fahren, kein Abstand halten oder Nutzung des Smartphones während der Fahrt. Bei mittlerer Fahrlässigkeit können Schäden zwischen Firma und Arbeitgeber verteilt werden, je nach den Umständen des Unfalls. “Oftmals wird dann der Fahrer bei einem Kaskoschaden nur bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung in die Pflicht genommen”, so Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung bei MLP.

Achtung, Fallstricke!

Doch es gibt typische Fehler, deren Folgen für Fahrer wie Arbeitgeber unangenehm werden können. Nicht selten ist der Fahrerkreis des Dienstwagens beschränkt auf das Inland oder nur den Mitarbeiter, was spätestens bei einem Unfall von Bedeutung ist für den Versicherungsschutz. Weiteres häufiges Beispiel ist die falsche Betankung. “Während ein Unfallschaden durch den Vollkasko-Schutz abgedeckt ist, sind Betriebsschäden oftmals nicht versichert und können hohe Reparaturkosten verursachen”, erklärt Schwarz. Dann wird geprüft, ob der Fahrer eine sachgemäße Fahrzeugeinweisung erhalten hat – und ob er bei Unsicherheit seinen Arbeitgeber hätte um Rat fragen müssen. “Zudem sollte der Fahrer Wartungsfehler wie abgefahrenes Reifenprofil oder zu wenig Motoröl vermeiden”, so Schwarz. Auch wer nur in Ausnahmefällen einen Dienstwagen fährt, sollte seinen Arbeitgeber auf Mängel hinweisen.

Genereller Tipp: Beim Arbeitgeber nachfragen, wie der Versicherungsschutz genau aussieht – insbesondere, wenn dieser nur eine Teilkaskoversicherung mit weiteren Einschränkungen abgeschlossen ist.

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