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Büren

Büren: Schiedspersonen gesucht

Die Stadt Büren sucht zwei Schiedspersonen, die außergerichtlich einfache Streitfälle schlichten

Die Stadt Büren ruft daher zur Bewerbung um ein Schiedsamt für das Gebiet der Stadt Büren auf. Interessierten Personen wird damit die Gelegenheit gegeben, sich um dieses Amt zu bewerben und sich zur Wahl zur stellen. Die Schiedspersonen sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich wahr. Der Rat der Stadt Büren wählt die Schiedspersonen für die Dauer von 5 Jahren. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Direktor/in des Amtsgerichts Paderborn.

Die Eignung für das Schiedsamt ist in § 2 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz NRW) festgelegt. Demnach muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspersonen sollen mindestens 30 Jahre aber nicht über 70 Jahre alt sein und in dem Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben.

Schriftliche formlose Bewerbungen mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift, Geburtstag und Geburtsort, Beruf, Lebenslauf, Telefonnummer und soweit vorhanden die E-Mail-Adresse können bis zum 17.05.2016 bei der Stadt Büren, Abteilung Bürgerdienste, Königstraße 16 in 33142 Büren eingereicht werden. Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Ranner und Herr Krenz unter 02951/970- 156 oder 157 zur Verfügung.

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