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Wirtschaft

IHK warnt

IHK warnt Unternehmen vor Schreiben der DR Verwaltung AG aus Bonn

Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) warnt vor irrführenden Schreiben der DR Verwaltung AG aus Bonn. Die Masche ist laut IHK nicht neu: Unternehmen erhalten Formularschreiben, die durch ihre Gestaltung den Eindruck erwecken, von einer öffentlichen Behörde zu stammen. Sie forderten dazu auf, bestimmte Daten zu ergänzenden, das Formular zu unterschreiben und an den Absender zurückzusenden.

Dem Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Absenders sei zu entnehmen, dass durch die Unterschrift auf dem Formular ein Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren zustande kommt. Gegenstand des Vertrages sei die Veröffentlichung der ergänzten Unternehmensdaten in einem Internetverzeichnis. Dafür sollen die Unternehmen 797,76 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zahlen. “Aktuell werden wir mit Mitteilungen von Mitgliedsunternehmen aus ganz Ostwestfalen geradezu überhäuft, die Schreiben von der DR Verwaltung AG erhalten haben”, erklärt IHK-Rechtsreferent Lars Henning Döhler. Unternehmer sollten sich durch die behördenähnliche Aufmachung der Schreiben nicht täuschen lassen. “Es gibt keinerlei rechtliche Verpflichtung, das Schreiben zu beantworten”, betont der IHK-Rechtsreferent. Gewerbetreibende, die unter dem Eindruck der täuschenden Gestaltung ein Formular unterschrieben haben, können diese Willenserklärung anfechten. Das Rechtsgeschäft sei dann als nichtig anzusehen. “Eine Zahlungsverpflichtung gibt es nunmehr nicht”, unterstreicht der IHK-Jurist.

Betroffene Mitgliedsunternehmen können sich bei Fragen an die IHK-Rechtsabteilung wenden (Telefon: 0521 554 – 215).

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