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Wirtschaft

Gründungskultur fördern

Düsseldorf. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hinsichtlich des Gründungsgeschehens in Deutschland hatte im Juni ergeben, dass die Gründerzahl im Jahre 2004 bei 572.500 lag. 2010 waren es noch 417.000. 2014 brach die Zahl neu gegründeter Unternehmen schließlich auf 309.900 ein.

Eine dramatische Entwicklung, befindet NRW-Landesgeschäftsführer Herbert Schulte vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), der einen strategischen Mehrklang zur Belebung des Gründergeistes empfiehlt: "Fortschritt und Wohlstand sind ohne funktionierende Gründerszene auf Dauer undenkbar. Unsere Gesellschaft ist auf eine große Zahl mutiger Bahnbrecher angewiesen, um die globale Wirtschaftsdynamik auch in der Heimat in Zählbares umzumünzen. Deutschland wäre daher gut beraten, seine Wagniskultur mit einem modernen Steuerrecht zu flankieren, das riskante Investitionen stimuliert. Verluste müssen beim Einstieg von Investoren oder beim Wechsel von Anteilseignern vollständig anrechenbar sein. Zudem sehen wir in der monatlichen Umsatzsteuerpraxis einen bürokratischen Aufwand, der neu geregelt werden muss.

In Deutschland dominiert das Prinzip Sicherheit. Das ist gut und wichtig, wenn es sich um konstitutive Entscheidungen des Lebens handelt. Auch eine konservative Haushaltspolitik ohne riskante fiskalpolitische Manöver zahlt sich aus, wie wir heute sehen. Allerdings sind ökonomische Strukturanpassungen und Wachstum ohne Bahnbrecher in der Wirtschaft, die bewusst Risiken eingehen, nicht denkbar", so Schulte: "Freies Unternehmertum ist die Lebensader einer kompetitiven Wirtschaft. Doch der Befund, dass die Neigung zur unternehmerischen Selbständigkeit unter jungen Leuten hierzulande immer weniger ausgeprägt ist, sollte ein Alarmsignal sein."

Das Bürokratieentlastungsgesetz weise in die richtige Richtung, so Schulte: "Die moderate Anhebung der Grenzbeträge für die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten dürfte in einigen Fällen tatsächlich Bürokratiekosten senken." Ob sich die "One in, one out-Regel tatsächlich als Bürokratiebremse erweisen werde, bezweifelt Schulte. Bislang habe sich der Gesetzgeber nur selten als innovativer Modernisierer der öffentlichen Verwaltung hervorgetan. Dennoch gebe die Initiative Anlass zur Hoffnung, dass die Politik in der Problemdiagnose die Schwächen des deutschen Wirtschaftsstandorts besser erfasse, so Schulte.

Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen eröffne großen Spielraum zur Reduktion unnötiger Bürokratiekosten, ohne dass die Qualität der öffentlichen Verwaltung leide.

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