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Politik&Gesellschaft

Gemeinde Gerstungen zu dem aktuellen Urteil des EuGH

Einleitung von Salzabwasser in Werra und Grundwasser nach den Maßstäben neuester EuGH-Rechtsprechungeindeutig europarechtswidrig !

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einer Grundsatzentscheidung einen Meilenstein im Gewässerschutz gesetzt, der auch unmittelbare Auswirkungen auf die bisherige Entsorgungspraxis von Salzabwässer in die Werra und das Grundwasser hat (Urteil vom 01.07.2015 – C 461/13).

Hintergrund der Entscheidung des EuGH war eine Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts an den EuGH im Rahmen einer Klage von Umweltverbänden gegen die Weservertiefung.

Im Wesentlichen hat der EuGH darüber entschieden, dass das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie nicht nur eine Zielvorgabe ist, sondern bei jedem Einzelprojekt durch die Genehmigungsbehörden zu beachten ist:

 “Der betreffende Mitgliedstaat ist folglich verpflichtet, die Genehmigung eines Vorhabens zu versagen, wenn es geeignet ist, den Zustand des fraglichen Wasserkörpers zu verschlechtern oder die Erreichung eines guten Zustands der Oberflächenwasserkörper zu gefährden, es sei denn, das Vorhaben fällt unter eine der in Art. 4 Abs. 7 der Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen.”

Diese Aussagen lassen sich ohne weiteres auf die Verhältnisse an der Werra betreffend Grund- und Oberflächenwasser übertragen.

Für die Versenkung von Salzabwasser von K+S bedeutet dies, dass mangels Ausnahmen das Grundwasser nicht verschlechtert werden darf und somit die Versenkung aufgrund der damit verbundenen Beeinträchtigung definitiv europarechtswidrig ist.

Auch die Einleitung von Salzabwasser in die Werra ist definitiv europarechtswidrig, weil die Einleitung zu einer Verschlechterung des Gewässers führt und die Ziele des guten Zustands des Gewässers innerhalb der Fristen der Wasserrahmenrichtlinie aufgrund der Salzabwasserbelastung nicht erreicht werden können.

Die Politik und die Behörden werden wiederholt aufgerufen, unverzüglich zu reagieren und die bisherigen rechtswidrig erteilten Erlaubnisse an die nunmehrige klare Rechtslage – ggf. mit notwendigen kurzen Übergangszeiten zur Umstellung der Produktion – aufzuheben.

Der sogenannte 4-Phasen-Plan der Hessischen Landesregierung und K+S ist damit ebenfalls hinfällig – es sei denn, die Umweltministerin Hinz will absichtlich gegen europäisches Umweltrecht verstoßen.

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