BERLIN. Wer eine Immobilie kauft, der muss den Kauf beim Notar beurkunden lassen. Normalerweise gehen Käufer und Verkäufer gemeinsam zum Termin. Wohnt aber beispielsweise der Käufer weit weg vom zukünftigen Wohnort, oder die Parteien finden keinen gemeinsamen Termin, dann können Hauskäufe auch bei sogenannten getrennten Beurkundungen abgeschlossen werden.
Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät dabei zur Vorsicht, denn bei getrennten Beurkundungen können Fragen, die eventuell während der Verlesung des Vertrags noch aufkommen, nicht geklärt werden. Der zweite Vertragspartner ist ja nicht anwesend. In solchen Fällen bleibt nur, entweder den Vertrag nicht zu unterzeichnen, oder die Unterschrift trotz der noch offenen Fragen zu riskieren. Beides kann unerwünschte Konsequenzen haben. Deshalb rät der VPB privaten Bauherren von getrennten Beurkundungsverfahren ab.
Weitere Informationen unter www.vpb.de.