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Verbraucher

E.ON gegen Verbraucher

Prozess “E.ON gegen Verbraucher” in Dortmund mit Vergleich beendet

Landgericht Paderborn bestellt Gutachter

Im Jahr 2005 hat Eon erste Verbraucher aus unserer Region vor der Kartellkammer am Landgericht Dortmund verklagt. Sie hatten die Gaspreiserhöhungen mit Bezug auf §315 BGB nicht bezahlt, weil sie sie für ungerechtfertigt hielten und verlangten mit Unterstützung der Bürgerinitiative die Offenlegung der Kalkulation der Preise vor Gericht.

Aufgrund des geringen Streitwertes und einem nicht absehbaren Ende des Verfahrens mit juristisch unverhältnismäßig hohen Kosten stimmte nach 13 Jahren der Anwalt der 9 Beklagten einem Vergleich zu. Deutlich wird: Die lange Laufzeit des Prozesses wirkte sich als Vorteil für den wirtschaftlich um vielfaches stärkeren Kläger E.ON aus. Es bleibt dabei leider zu vermuten, dass gerade darauf spekuliert wurde.

“In der Sache hat sich damit E.ON wieder einmal um die Offenlegung der Preiskalkulation erfolgreich gedrückt, was dem Unternehmen mehr als Recht sein dürfte. Denn Preiserhöhungen bei sinkenden Gaspreisen mit formalen Argumenten wie der Ölpreisbindung zu rechtfertigen, offenbart eindrucksvoll, dass hier dem gesetzlichen Anspruch auf Billigkeit nicht Rechnung getragen wurde. Das war einfach zu offensichtlich”, sagt Roswitha Köllner, Sprecherin der Initiative.

“Der Begriff der Billigkeit der Preiserhöhungen war bei der damaligen Monopolstellung für die energiewirtschaftlichen Unternehmen ein Fremdwort”, ergänzt Peter Kunze, ebenfalls Sprecher der Bürgerinitiative.

Spannend wird es nun aber in Paderborn. Von den hunderten ausgesetzten oder abgewiesenen Klagen gegen Verbaucher beim Amtsgericht ist EON mit über 30 Verfahren in die 2. Instanz beim Landgericht Paderborn gegangen. Ein vom zuständigen Richter bestellter Gutachter soll jetzt die Preisgestaltung untersuchen.

“E.ON wird es dem Gutachter sicherlich nicht leicht machen, die Faktenlage genau zu untersuchen” sagt Köllner. “Wichtig wird sein, die richtigen Fragen an E.ON zu stellen. Dazu gehört z.B. wann und wie Gas eingekauft wird und ob es Zwischenspeicher gibt, die Gewinnmargen wesentlich beeinflussen.”

Die Bürgerinitiative “Gaspreise runter” ist gespannt auf das Ergebnis des Gutachters im Sommer und entwickelt ihrerseits Fragestellungen, deren Beantwortung sie durch das Gutachten für notwendig hält.

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