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Beruf&Bildung

565 Kündigungen von Menschen mit Behinderung verhindert

LWL-Bilanz 2016

Westfalen (lwl). Aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen ist es auch Aufgabe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), über Anträge der Arbeitgeber zur Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten zu entscheiden. Beim LWL-Integrationsamt gingen 2016 knapp über 2.700 solcher Zustimmungsanträge ein. Darunter waren rund 1.200 Fälle, bei den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einig waren. "Bei diesen streitigen Fällen gelang es dem LWL-Integrationsamt in rund 47 Prozent der Kündigungsschutzverfahren, den Arbeitsplatz des schwerbehinderten Beschäftigten zu erhalten. Das war möglich, weil unsere Experten die Unternehmen beraten haben, unsere Fachdienste dabei geholfen haben, die Arbeitsplätze so umzugestalten, dass die Arbeitnehmer mit Behinderung hier weiter arbeiten konnten oder die Arbeitgeber eine Förderung erhalten haben", so LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. Die Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen sei die Kernaufgabe des LWL-Integrationsamtes, "damit Menschen mit Behinderung erst gar nicht arbeitslos werden", so Münning weiter.

Außerdem hat das LWL-Integrationsamt über 4.000 Schwerbehindertenvertreter, Personalräte und Personalverantwortliche in 216 Seminaren und Informationsveranstaltungen in Fragen rund um das Schwerbehindertenrecht geschult. Auch dabei ging es darum, wie Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung erhalten werden können, wenn es Probleme gibt.

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