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Auto&Verkehr

Ärger mit dem Mietwagen: Worüber sich die Kunden am häufigsten beschweren

  • Unnötig und teuer: 23 Prozent der Beschwerden bei Mietwagen betreffen ungewollte Zusatzversicherungen
  • Richtig informiert: Wie man Doppelversicherungen vermeiden kann

HAMBURG. Ein Mietwagen ist eine bequeme Möglichkeit, um auch im Urlaub mobil zu sein. Nicht immer machen Reisende dabei ausschließlich gute Erfahrungen. Das Mietwagenvergleichsportal HAPPYCAR hat die fünf häufigsten Beschwerdegründe analysiert, mit denen sich deutsche Reisende an den Kundenservice wenden.

Grund für acht Prozent der Beschwerden sind demnach lange Warteschlangen am Counter, mit denen sich Urlauber gerade während der Hochsaison in den Sommermonaten konfrontiert sehen. Neun Prozent der Beschwerden betreffen Mietwagenstationen, die vom Flughafen aus nur mit einem Shuttleservice erreicht werden können – da Kunden es bevorzugen den Mietwagen direkt am Flughafen abzuholen (oder in Empfang nehmen zu können), dies allerdings nicht überall möglich ist.

Dass für die Anmietung eines Autos eine Kreditkarte auf den Namen des Fahrers benötigt wird, ist in der Branche allgemein üblich. Verfügt der Kunde nur über eine Girokarte (eine sogenannte Debitkarte), gibt der Vermieter das Fahrzeug daher nicht heraus, worauf insgesamt 11 Prozent der Beanstandungen entfallen. Zusätzliche Servicegebühren – etwa für die Betankung des Fahrzeugs – machen weitere 13 Prozent der Beschwerden aus.

Der Top-Grund aber, der Mietwagenkunden aufregt, sind vor Ort angebotene und teilweise aufgezwungene Zusatzversicherungen der lokalen Vermieter. Wer bei seiner Mietwagenbuchung auf Nummer sicher gehen will, bucht über ein Vergleichsportal von zuhause aus – und wählt ein Angebot, bei dem eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung bereits inklusive ist. Wer dennoch vor Ort eine weitere Versicherung abschließt, bleibt auf den zusätzlichen Kosten meist sitzen. Die Handlungsmöglichkeiten der vermittelnden Vergleichsportale sind begrenzt, da sie selbst an diesen Zusatzverträgen nicht beteiligt sind. 23 Prozent der Beschwerdefälle betreffen solche überflüssigen Versicherungen.

Um derartige Probleme zu vermeiden, hilft es sich zunächst über die verschiedenen Leistungen zu informieren, welche angeboten werden.

Vollkasko ohne Selbstbeteiligung, CDW, oder Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung – was heißt das?

Wer über einen Mietwagen-Vermittler ein Fahrzeug bucht, erhält in der Regel ein Angebot, bei dem eine Vollkaskoversicherung bereits inklusive ist. Diese deckt Schäden an der Karosserie des Wagens ab, nicht aber solche, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. International ist für diese Art der Versicherung die Abkürzung CDW gebräuchlich, die für Collision Damage Waiver steht.

Wählt der Kunde ein Angebot "mit Selbstbeteiligung", haftet er in Höhe einer festgesetzten Summe selbst für Schäden. Dafür kann der Vermieter vor Ort die hinterlegte Kaution einbehalten. Bei einem Versicherungspaket "ohne Selbstbeteiligung" geht der Kunde im Schadensfall in Vorkasse. Dieser Betrag wird von der Versicherung anschließend zurückerstattet. Auch die Bezeichnungen "Selbstbehalt-Ausschluss" oder "Selbstbehalt-Reduzierung" sind für diese Art Versicherung gebräuchlich.

Doppelversicherungen vermeiden

Da diese Versicherungen über den jeweiligen Vermittler und nicht über den Vermieter vor Ort gebucht werden, kann es vorkommen, dass letzterer bei der Abholung des Fahrzeugs zusätzlich seine eigenen Versicherungen anbietet. In dem Fall ist es wichtig, dass Kunden keine Verträge unterschreiben, mit denen sie nicht einverstanden sind – denn eine Erstattung von eventuellen Zusatzkosten über den Vermittler ist nicht möglich.

"Urlauber sollten sich nicht verunsichern lassen. Lesen Sie die Mietbedingungen aufmerksam durch und erklären Sie dem Vermieter, dass Sie über Ihren gebuchten Versicherungsschutz Bescheid wissen", erklärt Anna Lena Mibach, die als Geschäftsführerin unter anderem den Kundenservice von HAPPYCAR verantwortet. "Für die Übergabe des Fahrzeugs muss keine weitere Versicherung abgeschlossen werden – auch wenn das manche dreisten Mitarbeiter am Schalter des Vermieters behaupten. Schwarze Schafe gibt es leider auch im Mietwagengeschäft." Im Zweifelsfall und bei Problemen sollten Kunden lieber direkt den Kundenservice des Vermittlers anrufen – bevor sie einen Vertrag unterschreiben.

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