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Vorwürfe wegen Gewässerverunreinigung unbegründet

Oberlandesgericht lehnt Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab

Das Oberlandesgericht Jena hat mit einem heute übermittelten Beschluss eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Meiningen zurückgewiesen. Die Beschwerde richtete sich gegen einen Beschluss des Landgerichts Meiningen vom September 2016. Mit diesem hatte das Landgericht den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen angeblicher Straftaten bei der Versenkung von Salzabwässern in der Gerstunger Mulde in den Jahren 1999 bis 2007 abgelehnt.

Zugleich hatte es den Antrag der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, die K+S Aktiengesellschaft als Nebenbeteiligte zuzulassen und darüber hinaus Beschlagnahmebeschlüsse aufgehoben, weil die umfangreichen Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen rechtswidrig gewesen sind.

Damit bleibt es bei der Entscheidung des Landgerichts Meiningen, die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes bestätigt die Sichtweise der K+S , dass die Vorwürfe unbegründet und die erteilten Genehmigungen zur Versenkung von Salzabwässern rechtmäßig sind.

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